Beitragserstattung

Haben Sie Ihr Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst beendet? Werden Sie auch künftig nicht mehr im öffentlichen Dienst arbeiten? Haben Sie keine unverfallbare Anwartschaft auf KVK Zusatzrente erreicht?

Dann können Sie sich Ihre Beitragsanteile, die Sie selbst geleistet haben, erstatten lassen. Den Antrag auf Beitragserstattung können Sie bis zur Vollendung Ihres 69. Lebensjahres stellen.

Lassen Sie sich von uns zur Beitragserstattung beraten!

Den Vordruck finden Sie hier.