Aufbewahrungsfrist
Bewahren Sie Ihre Originalbelege oder Kopien der Belege bis drei Jahre nach Empfang der Beihilfe
auf, sofern Sie nicht bei der Krankenversicherung verbleiben.
Bewahren Sie Ihre Originalbelege oder Kopien der Belege bis drei Jahre nach Empfang der Beihilfe
auf, sofern Sie nicht bei der Krankenversicherung verbleiben.