Belege

Beihilfen werden nur zu den Aufwendungen gewährt, die durch Belege nachgewiesen sind. Dem
Beihilfeantrag sollen keine Originalbelege beigefügt werden. Es genügen Kopien von Belegen. Die eingereichten Belege werden grundsätzlich nicht mehr zurückgesandt, sondern nach Antragsbearbeitung vernichtet (§ 17 HBeihVO). Eine elektronische Übermittlung der Belege ist nur im Rahmen der Beantragung über die App
 "Meine Beihilfe" zulässig.