Mindestbetrag der Aufwendungen

Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die für Sie und Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen entstandenen Aufwendungen 250 € übersteigen. Bei niedrigeren Aufwendungen steht eine Beihilfe
zu, wenn die Aufwendungen aus zehn Monaten 25 € übersteigen (§ 17 HBeihVO).