Unterhaltsbeitrag

Hat die Ruhestandsbeamtin oder der Ruhestandsbeamte zum Zeitpunkt der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft die Regelaltersgrenze bereits erreicht und wurde die Ehe nach Eintritt in den Ruhestand geschlossen, steht dem überlebenden Ehegatten kein Witwen- oder Witwergeld zu. Es kann jedoch ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden. Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen sind anzurechnen.

Merkblatt Hinterbliebene

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