Einkommensanrechnung

Wenn Sie als Versorgungsempfänger weitere Einkommen aus Beschäftigungen oder Tätigkeiten erzielen, erhalten Sie neben diesen Einkommen Ihre Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen einer individuell zu bestimmenden Höchstgrenze. Als Höchstgrenze gelten grundsätzlich für Ruhestandsbeamte und Witwen bzw. Witwer die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet. Die Einkommensanrechnung endet mit Ablauf des Monats, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird. Die Erzielung von Einkommen ist der KVK Beamtenversorgungskasse unverzüglich anzuzeigen.

Nähere Einzelheiten zur Anrechnung von Einkommen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.

Merkblatt Einkommensanrechnung

(pdf,  0.19 MB)

 

Achtung beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Nebeneinkünften