Versteuerung / ELStAM

Versorgungsbezüge sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des Steuerrechts.

Jeder Arbeitnehmer - auch Beamte und Richter- hat auf diese Einkünfte Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer zu zahlen. Es handelt sich dabei um "gesetzliche Abzüge". Die Höhe dieser Abzüge richtet sich nach den persönlichen Steuermerkmalen.

Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte ab dem Jahr 2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Angaben auf der Vorderseite der bisherigen Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuerabzugsmerkmale) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. 

Die KVK BeamtenVersorgungsKasse hat auf das elektronische Verfahren umgestellt und wird die Lohnsteuer-merkmale beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen.

Bei künftigen Änderungen Ihrer Lohnsteuermerkmale wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Die geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale werden uns dann automatisiert übermittelt. Wir benötigen deshalb keine zusätzliche Mitteilung von Ihnen.