Witwenabfindung
Eine Witwe / ein Witwer mit Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung erhält im Falle der Wiederverheiratung oder der Neubegründung einer Lebenspartnerschaft eine Abfindung in Höhe des 24-fachen der für den Monat, in dem sie / er sich wiederverheiratet, zustehenden Hinterbliebenenversorgung.
Bei Auflösung der neuen Ehe/ Lebenspartnerschaft lebt der Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung wieder auf. Infolge der Auflösung der neuen Ehe/ Lebenspartnerschaft erworbene Versorgungs- und Unterhaltsansprüche werden angerechnet.
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