Brillen
Aufwendungen für Brillen sind (einschl. Handwerksleistung, jedoch ohne Brillenfassung) bis zu folgenden Höchstbeträgen beihilfefähig:
- für vergütete (entspiegelte) Gläser mit Glasstärken bis +/- 6 Dioptrien (dpt):
- Einstärkengläser:
- für das sphärische Glas 31€
- für das cylindrische Glas 41€
- Mehrstärkengläser:
- für das sphärische Glas 72€
- für das cylindrische Glas 92€
- Einstärkengläser:
- bei Gläserstärken über +/- 6 dpt: zuzüglich je Glas 21€
- Dreistufen- oder Multifokalgläser zuzüglich je Glas 21€
- Gläser mit prismatischer Wirkung 21€
Aufwendungen für Zweitbrillen, Bildschirmbrillen, Brillenversicherungen und Brillenetuis sind nicht beihilfefähig.
Müssen Schulkinder während des Schulsports Sportbrillen tragen, sind neben den Gläsern – im Rahmen der Höchstbeträge – die Aufwendungen für eine Brillenfassung bis zu 52 € beihilfefähig.