Brillen

Aufwendungen für Brillen sind (einschl. Handwerksleistung, jedoch ohne Brillenfassung) bis zu folgenden Höchstbeträgen beihilfefähig:

  • für vergütete (entspiegelte) Gläser mit Glasstärken bis +/- 6 Dioptrien (dpt):
    • Einstärkengläser:
      • für das sphärische Glas 31€
      • für das cylindrische Glas 41€
    • Mehrstärkengläser:
      • für das sphärische Glas 72€
      • für das cylindrische Glas 92€
  • bei Gläserstärken über +/- 6 dpt: zuzüglich je Glas 21€
    • Dreistufen- oder Multifokalgläser zuzüglich je Glas 21€
    • Gläser mit prismatischer Wirkung 21€

Aufwendungen für Zweitbrillen, Bildschirmbrillen, Brillenversicherungen und Brillenetuis sind nicht beihilfefähig.
Müssen Schulkinder während des Schulsports Sportbrillen tragen, sind neben den Gläsern – im Rahmen der Höchstbeträge – die Aufwendungen für eine Brillenfassung bis zu 52 € beihilfefähig.