Kieferorthopädie

Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen sind beihilfefähig, wenn:

  • die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; die Altersbegrenzung gilt nicht bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordern,
  • ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wird.